allgeime Geschäftsbedingungen.
1.
Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind
Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie
elektronischer Form) mit weboptimierung
Ralf Eppinger, Lurheck 31, 53359
Rheinbachn, Deutschland. Abweichende AGB`s der nationalen und
internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil.
Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost
oder Email bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind
grundsätzlich unverbindlich.
2. Angebot
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle
Preise gelten netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email
erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von weboptimierung
Ralf Eppinger durch schriftliche Auftragsbestätigung
per Email oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch
E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den
Auftraggeber bindend.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug
fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind
wir berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben.
5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser
Eigentum.
6. Urheberrecht und Copyright
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von weboptimierung
Ralf Eppinger erstellte
Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken) bleibt allein
bei weboptimierung
Ralf Eppinger. Der
Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung,
wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die
erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung
solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten
Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne
ausdrückliche Zustimmung von at-webdesign
bzw. wenn nicht anders vereinbart nicht gestattet.
7. Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die
Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen
etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen.
Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers
bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt
der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des
Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so
verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei
Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung
einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur
Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
8. Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen
Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen
Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den
Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen.
Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform.
Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene
Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in
einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse
keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so
gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw.
freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie
sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als
rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.
Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der
Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
9. Haftungsausschlüsse
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns
zur Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus,
dass der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf
ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig
überprüft hat.
10. Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen
Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen
Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form -
übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
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11. Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen rechtsunwirksam
sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen
davon unberührt. Die unwirksame Vereinbarungen / Bestimmungen
muß dann durch eine rechtswirksame Vereinbarungen /
Bestimmungen, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden.
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